Von der Anamnese bis zur Wirkung

© Peter Maurer für SBO-TCM

Die erste Konsultation beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch. Neben den aktuellen Beschwerden und Vorerkrankungen werden auch die Lebensumstände, schul- medizinische Diagnosen, persönliche Vorlieben und Eigenarten berücksichtigt.

Als spezielle Diagnoseverfahren sind das Tasten des Pulses und das Betrachten der Zunge wichtiger Bestandteil der Untersuchung. Während die Zunge ein Spiegelbild der inneren Körper- funktionen ist, gibt die Pulsqualität Auskunft über den aktuellen Energiestatus.

Das sich aus den gesammelten Informationen ergebende Gesamtbild des Patienten gibt Aufschluss über seine Konstitution und den aktuellen energetischen Zustand.

Auf dieser Grundlage wird eine chinesische Diagnose und ein dazu passendes individuelles Behandlungskonzept erstellt, welches sowohl die Krankheitsursache (Wurzel) als auch die Symptome (Zweige) behandelt. Die Chinesische Medizin kann auch in Kombination mit einer schulmedizinischen Therapie erfolgen.

Darauf folgt in Absprache mit dem Patienten zum Beispiel eine Anzahl Akupunkturbehandlungen, je nach Symptomatik ergänzt mit Tuina Massagen, die Erstellung einer chin. Arzneimittelrezeptur und/oder eine Ernährungsberatung.

Oft kombiniere ich die verschiedenen Methoden miteinander. In der Regel sind mehrere Behandlungen über einen gewissen Zeitraum notwendig.

Das Erstgespräch dauert in der Regel 90 Minuten bei Erwachsenen und 60 Minuten bei Kindern. Darin enthalten ist ebenfalls eine erste Behandlung.

Jede weitere Behandlung dauert 60 Minuten bei Erwachsenen, bei Kindern 30-45 Minuten.

Im Normalfall wird wöchentlich behandelt, bei akuten Erkrankungen (z.B. Hexenschuss oder Erkältungen) ist eine Behandlung 2 x wöchentlich von Vorteil. Bessern sich die Beschwerden, können die Behandlungsabstände verlängert werden.

Krankenkassen
Die Kosten der Behandlung werden von den Zusatz- versicherungen der Kranken- kassen übernommen.

Welchen Betrag Ihre Kranken- kasse Ihnen aus der Zusatz- versicherung rückvergütet, können Sie in Ihrer Police nachlesen oder bei Ihrer Krankenkasse telefonisch an- fragen.

Bei Fragen oder Unklarheiten bin ich Ihnen gerne behilflich.

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